Warum Sanktionslistenprüfung

Sie finden Tipps in unserem Leitfaden für die Umsetzung der Prüfung in Ihrem Unternehmen, sowie die Auswahlmöglichkeiten an Vorgehensweisen.
Bedenken Sie: Eine Sanktionslistenprüfung wird im Rahmen der weltpolitischen Entwicklung immer wichtiger. Es treffen Ideologien aufeinander welche mitunter mit Waffengewalt oder terroristischen Anschlägen durchgesetzt werden sollen.
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Es werden Unternehmen in die Pflicht genommen zu helfen, diese Vorhaben zu verhindern oder zu unterbinden. Da stellen sich schnell die Fragen
Warum muss ich prüfen?
Wen muss ich prüfen?
Wann muss ich prüfen?
Wie prüfe ich meine Daten?
Wie setze ich die Prüfung in meinem Unternehmen um?
Gibt es einen Prüfleitfaden der mich unterstützt?


   Die erste Frage, „Warum muss ich prüfen ?“ ist schnell beantwortet.
Die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG  881/2002 sowie 2580/2001) verpflichten jeden Unternehmer zu umfangreichen Prüfmaßnahmen zur Vermeidung verbotener Geschäftskontakte.
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Schließt sich hier gleich die zweite Frage „Wen muss ich prüfen?“ an.
Was viele nicht wissen: es sind nicht nur ausländische Geschäftskontakte zu prüfen, sondern ebenso sämtliche inländische Geschäftskontakte. Vorgeschrieben ist der Vergleich aller Ihrer Geschäftskontakte gegen bestimmte Namenslisten, auch Sanktionslisten genannt, in denen diejenigen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen gelistet sind, mit denen Geschäftskontakte strikt verboten sind.
Die durchgeführten Prüfungen sind nachzuweisen und zu dokumentieren.
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 Die nächste Frage „Wann muss ich prüfen?“ ist nicht ganz so einfach zu beantworten.
Die Sanktionslisten unterliegen ständiger Änderungen. Deshalb ist grundsätzlich auch eine laufende Überprüfung des vorhandenen Datenbestandes notwendig.
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Bleib die hier zuletzt gestellte Frage „Wie prüfe ich meine Daten?
ARGOS bietet Ihnen eine ideale Lösung zur vorgeschriebenen Prüfung Ihrer in- und ausländischen Geschäftskontakte.
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Vorteil

Welche Auswahlmöglichkeiten der Prüfung bieten sich an ?

Finden Sie die Auswahlmöglichkeiten an Vorgehensweisen für Ihre Sanktionslistenprüfung. Das klingt alles sehr einfach, ist es im Prinzip auch. Damit der Vorgang der Prüfung auch in der eigenen Ablaufstruktur auch sinnvoll eingebunden werden kann, und das mit möglichst einfachen und kostengünstigen Mitteln, wurde ARGOS konzipiert. Sicher, es gibt viele Möglichkeiten sich dieser Herausforderung zu stellen. Da sind zum Einen integrierte Systeme, die Ihre Arbeit im Hintergrund verrichten und gar nicht auffallen. Das ist sehr komfortabel, hat aber gerechtfertigter Weise auch seinen Preis.
Es gibt, etwas preisgünstiger, auch externe Dienstleistungsanbieter. Es ist aber wichtig sich im Klaren darüber zu sein, dass diese Anbieter Ihre Daten erhalten und diese in der Regel über öffentliche Leitungen (Internet) transferiert werden. Das birgt grundsätzlich immer die Gefahr, dass diese Daten neben Ihrem Dienstleister auch von Dritten abgefangen und mitgelesen werden können.
Als vorletzte Variante gibt es noch Dienstanbieter, die eine Vorort Lösung bieten. Das schützt vor möglichem Abfangen Ihrer Daten während des Datentransfers. Hier lohnt ein Preisvergleich der unterschiedlichen Anbieter.
Als letzte Variante gibt es noch kostenlose Anbieter. Hier können Sie für eine Abfrage Ihre Daten eingeben und direkt ein Ergebnis erhalten. Wichtig ist, die Dokumentation für diese Abfrage nicht zu vergessen. Diese Variante ist für all die interessant, die eher selten eine Abfrage tätigen müssen. Diese Form der Abfrage ist auch nur für eine Einzelabfrage gangbar. Besteht die Notwendigkeit alle Stammdaten gegen die Sanktionslisten zu prüfen ist eine der oben genannten Lösungen zu bevorzugen.
Inwieweit die Freigabe Ihrer Daten in das öffentliche Netz der DSGVO entspricht muss jeder für sich selbst entscheiden.

Hier einmal eine Liste von kostenlosen Anbietern:

Für die EU Liste: FiSaLis
Für die US Listen: OFAC / Export.gov
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Compass

Wie setze ich die Sanktionslistenprüfung in meinem Unternehmen um?

Das ist die Kernfrage für jeden, der sich mit diesem Thema beschäftigen muss. In unserer Tätigkeit in diesem Themenfeld seit 2008 haben wie in Gesprächen mit vielen Unternehmen die unterschiedlichsten Konstellationen erfahren und mit ARGOS fast immer eine gangbare Lösung gefunden.

Sie finden Tipps in unserem Leitfaden für die Umsetzung der Sanktionslistenprüfung in Ihrem Unternehmen.
Was wir da so angetroffen haben und wie wir eine Lösung finden konnten haben wir in einem kleinen Leitfaden zur Sanktionslistenprüfung zusammengestellt. Diesen haben wir in folgende Absätze unterteilt:

Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Prüfung?

Wen muss ich prüfen?

Wie setze ich die Prüfung um?
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Prüfung vor Vertragsabschluss

Es besteht nicht nur für Unternehmen mit Auslandskontakten, sondern ebenso für jene, die nur inländische Geschäftskontakte unterhalten. Die Verpflichtung zur Überprüfung aller Geschäftskontakte vor Vertragsabschluss gilt gleichermaßen für alle Firmen!
Was viele nicht wissen: Eine große Zahl der in den für deutsche Unternehmen relevanten Sanktionslisten verzeichneten Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen haben Adressen in Deutschland oder sind sogar deutsch.

Wann prüfen nach Vertragsabschluss

Doch wann ist der richtige Zeitpunkt eine Sanktionslistenprüfung durchzuführen. Im Tagesgeschäft geht der richtige Zeitpunkt in der Komplexität eines jeden Vorganges förmlich in der Masse der Handlungen unter. Schon wenn sich der Bildschirm mit Leben füllt wird die Aufmerksamkeit vom richtigen Zeitpunkt abgelenkt. Hier poppt der Terminkalender für ein Telefonat auf, da erscheint eine neue E-Mail mit einer Angebotsanfrage und dort komme eine Erinnerung. Und schon ist der richtige Zeitpunkt möglicherweise verpasst.

Um dieser Masse an Informationen und Handlungsaufforderungen Herr zu werden ist ein entsprechendes Zeitmanagement notwendig. Hat man sich einmal für einen Ablaufplan von Tätigkeiten bereit gelegt, braucht man diesem nur noch zu folgen und man führt die Sanktionslistenprüfung immer dann aus, wenn es notwendig ist. Näheres dazu und ein Fallbeispiel finden Sie weiter unten in unserem Leitfaden zur Sanktionslistenprüfung

Ihre Verantwortung als Unternehmer

Sie als Unternehmer sind für die Umsetzung der Antiterrorismus-Compliance und somit auch der Prüfung Ihrer Partner vor Vertragsabschluss verantwortlich. Bei Nichtbeachtung werden Sie entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Eine Zuwiderhandlung wird nach dem Außenwirtschaftsgesetz als Embargoverstoß gewertet und ist mit drastischen Strafen belegt. Vorsätzliche Verstöße können mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bereits der Versuch ist strafbar. Bei fahrlässigem Handeln kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden !

Auch die Verletzung der Mitteilungspflicht wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Handeln Sie jetzt

Warten Sie nicht länger mit Ihrer Pflicht zur Sanktionslistenprüfung. Laden Sie sich Ihre kostenlose ARGOS Demo Version herunter und starten sofort mit Ihren Prüfungen. So haben Sie unmittelbar den Nachweis gegenüber den Behörden, dass Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen nach gekommen sind..

Die Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage

Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Rechtsgrundlage weiterer nationaler Gesetze Resolutionen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Auf Grundlage dieser Resolutionen haben sowohl die USA als auch die EU Gesetze und Verordnungen erlassen, die u. a.  jedweden geschäftlichen Verkehr mit Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen verbieten, die im Verdacht stehen, in Kontakt mit Osama Bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk oder den Taliban zu stehen (EG-Verodnung Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 sowie die zugehörige Änderung, die EU-Verordnung Nr. 553/2007 vom 22.05.2007 und die sog. Taliban EU-Verordnung 753/2001 vom 01.08.2011).

Daneben ist auch jedweder geschäftliche Verkehr mit sonstigen terrorverdächtigen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen verboten (EG-Verordnung 2580/2001 vom 27.12.2001). Das Verbot umfasst nicht nur finanzielle Transaktionen sondern sämtliches zur Verfügung stellen von wirtschaftlichen Ressourcen wie z.B. Waren, Dienstleistungen und sonstige Vermögenswerte, sei es direkt oder auch nur indirekt. Daneben besteht sogar die Verpflichtung, den zuständigen Behörden alle Informationen mitzuteilen, die die Einhaltung der EU-Verordnungen erleichtern würden.

Die von diesem Verbot betroffenen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen sind in diversen Namenslisten, auch Sanktionslisten genannt, verzeichnet. Diese Listen werden ständig, teilweise täglich, aktualisiert. Die sich ständig ändernden Namenslisten bereiten in der Praxis große Probleme. Die Namen der aufgeführten Personen sind oftmals nicht eindeutig, da es sich um Decknamen handelt. Weitere Probleme können sich aufgrund der völlig unterschiedlichen Schreibweisen z.B. bei der Übertragung aus dem Arabischen ergeben.

Leitfaden

Basis – Leitfaden zur Sanktionslistenprüfung

Lernen Sie wie Sie Ihre Sanktionslistenprüfung mit ARGOS in Ihrem Unternehmen mit unserem Leitfaden umsetzen können. Ihnen wird aufgezeigt wann am besten eine Prüfung durchgeführt wird und welchen Prüfinhalt diese haben sollte.

ARGOS will und kann Abhilfe schaffen Ihnen bei der Umsetzung der Sanktionslistenprüfung zu helfen!

Selbst mit dem Problem konfrontiert haben wir, die Markus Fischer & Michael Fischer GbR, mit ARGOS eine Software entwickelt, die Ihnen über eine übersichtlich gestaltete und leicht zu bedienende Benutzeroberfläche die Möglichkeit gibt, die Antiterrorismus-Compliance-Überprüfung Ihrer Geschäftskontakte bequem, kostengünstig und zuverlässig durchzuführen.

Nach mittlerweile über 10 Jahre Marktpräsenz werden wir immer wieder gefragt wie die Umsetzung der Sanktionslistenprüfung im jeweiligen Betrieb durchgeführt werden soll. In weiteren Gesprächen hat sich letztlich herausgestellt, dass es lediglich einen Gedankenanstoß benötigt um die  Grund Idee zur Integration der Sanktionslistenprüfung mit der ARGOS Compliance Software im jeweiligen Unternehmen zu etablieren. Da sich die Umgebung in Ihrem Unternehmen sicher von anderen unterscheidet stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite um für Sie die beste Lösung zu finden.

Kurz nach erfolgreicher Integration von ARGOS in den Unternehmen kommen auch gleich die nächsten Fragen. Neben der Einstellungen in der Software insbesondere nach dem besten Zeitpunkt der Prüfung und dem Prüfinhalt, also wer alles geprüft werden muss. Auch hier bedarf es nur einer initial Idee wann es sinnvoll ist eine Sanktionslistenprüfung durchzuführen. Sehr schnell entwickeln sich nach den ersten Gesprächen darüber schon eigene Ideen, wann eine Prüfung mit der ARGOS Software durchgeführt werden kann und wie.

Sie haben Fragen zu diesen oder anderen Themen? Schreiben Sie uns einfach hier eine Nachricht und Sie erhalten schnellstmöglich eine entsprechende Rückantwort.

 

Beispiel zur Umsetzung der Sanktionslistenprüfung in Ihrem Unternehmen.
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Downloadanfrage

Gut, dass Sie mit der Sanktionslistenprüfung starten und Ihren Download starten wollen. Aus Gründen des Datenschutzes und des Missbrauchs der Downloadseite benötigen Sie ein Passwort. Sollten Sie dies bereits besitzen, gelangen sie hier auf unsere Download Seite.

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Kein Problem, folgen Sie diesem Link um Ihr Passwort neu anzufordern. Sie erhalten nach manueller Prüfung Ihrer E-Mail Adresse dieses schnellstmöglich nach Anforderung per E-Mail zugesandt.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Was kann ARGOS nach dem Download

Die ARGOS Software wurde entwickelt um den KMU ein Werkzeug an die Hand zu geben Ihren Verpflichtungen zur Sanktionslistenprüfung nachzukommen. Folgen Sie den hier aufgezeigten Links um mehr über die Sanktionslistenprüfung zu erfahren. Wir beantworten gern Ihre Fragen nach der Umsetzung der Prüfung in Ihrem Unternehmen. Anschließende Information wie Art der Prüfung oder Zeitpunkt der Prüfung finden Sie genauso wie den Prüfinhalt einer Prüfung. Folgen Sie hierzu unserem Leitfaden zur Sanktionslistenprüfung.

Gerne können Sie uns auch Ihre individuelle Anfrage per E-Mail stellen. Wir bemühen uns Ihre Fragen schnellstmöglich zu beantworten.